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Bauleitplanung Reuth b. Erbendorf: 1. Änderung des Misch- und Gewerbegebiets Premenreuth im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2BauGB
Gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Reuth gibt es keine Einwendungen
-> einstimmiger Beschluss
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